top of page
ABLAUF

​

1. Schritt - Psychotherapeutische Sprechstunde

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der Einordnung Ihrer psychischen Beschwerden. Hier schauen wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische ambulante Behandlung durchgeführt werden kann.

Sollte sich in diesem Prozess herausstellen, dass Sie keine behandlungsbedürftige Krankheit haben oder ich Sie nicht annehmen kann, erfolgt eine ausführliche Beratung, welche alternativen Hilfen Ihnen angeboten werden können.

Der zeitliche Umfang der Sprechstunde kann bis zu 3 Therapiestunden (3x 50 Min.) umfassen.
 

2. Probatorische Sitzungen - Kennenlernphase und Indikationsprüfung

Vor einem Therapieantrag sind 2 – 4 probatorische Sitzungen verpflichtend, die zur näheren Klärung der Therapieziele, Motivation, Behandlungsmethoden und therapeutischen Arbeitsbeziehung dienen („Stimmt die Chemie zwischen uns?“). Inhaltlich wird in diesen Sitzungen die aktuelle Problematik besprochen, die lebensgeschichtlichen Hintergründe (Anamnese) dazu erhoben und eine Diagnostik durchgeführt.
In der Probatorik werden also die Voraussetzungen für die eigentliche Antragsstellung geklärt. 

Wenn sich beide Seiten für eine Zusammenarbeit entscheiden, wird die Therapie beim jeweiligen Kostenträger beantragt. Dazu wird auch eine ärztliche Einschätzung eingeholt (Konsiliarbericht Psychotherapie).
 

3. Therapieumfang und Antragstellung

Akutbehandlung (max. 12 Therapieeinheiten)
Die Akuttherapie kann sehr rasch nach der ersten Sprechstunde beginnen und muss nicht bei Ihrer Krankenkasse beantragt, sondern ihr lediglich angezeigt werden. Die Sitzungen der Akuttherapie sollen Menschen unterstützen, die ohne therapeutische Hilfe möglicherweise noch schwerer erkranken würden, in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten oder nicht mehr arbeitsfähig wären.

 

Kurzzeittherapie (max. 24 Therapieeinheiten)
Eine Kurzzeittherapie ist bei vielen Problemen und Krankheitsbilder häufig ausreichend. Im Anschluß ist es möglich, noch zusätzliche Therapieeinheiten für die Rückfallprophylaxe zu beantragen: In größeren Abständen können therapeutische Sitzungen zur Reflexion der Behandlungserfolge oder zum Umgang mit neuen Herausforderungen genutzt werden.

 

Langzeittherapie (max. 60 Therapieeinheiten)
Eine Langzeittherapie ist bei schon länger bestehenden und verfestigten Problemen sowie komplizierten lebensgeschichtlichen Prägungen anzuraten. Dies geschieht ebenfalls ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen und wird ausführlich in den probatorischen Sitzungen besprochen und abgewogen. Für eine Langzeittherapie von maximal 60 Einheiten muss ein ausführlicher Therapieantrag gestellt und an den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse übersendet werden. 
In Einzelfällen und bei bestimmten Krankheitsbildern ist eine Verlängerung von 60 auf 100 Therapieeinheiten möglich.

 

4. Dauer einer Sitzung

Eine psychotherapeutische Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

 

​

​

 

 

​

KOSTEN

​​

Therapien, die direkt über die gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden, werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auf Privat- oder Selbstzahlerbasis werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
 
Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für das Erstgespräch (Sprechstunde) und die diagnostische Abklärung (Probatorik) werden von den Krankenversicherungen übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie können bis zu 24 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden. Danach entscheidet ein Gutachter über die Bewilligung der Therapie (Langzeittherapie bzw. Umwandlung der Kurzzeit- in eine Langzeittherapie, insgesamt 60 Stunden). Das Höchstkontingent an Stunden für einen Behandlungsfall liegt in der Regel bei max. 100 Sitzungen. Wenn eine Bewilligung vorliegt werden die Kosten vollständig von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
   

Private Krankenkassen/ Beihilfe 
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfen erstattet.  

Je nach Vertrag kann es dabei jedoch erhebliche Unterschiede geben. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind. 

Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Meist werden die Kosten anteilig zwischen Beihilfe und privater Versicherung aufgeteilt. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Nach fünf antragsfreien Probesitzungen muss ein Bericht mit Diagnose, Zielen und Therapieplan vom Therapeuten erstellt werden.
Vor Beginn der Psychotherapie muss die Genehmigung der Beihilfestelle abgewartet werden, damit die Kosten übernommen werden. 
 

Selbstzahler

Einige Klienten entscheiden sich dafür, ihre Psychotherapie selbst zu zahlen. Die Abrechnung von Selbstzahlern erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Demnach kostet eine Sitzung (Dauer: 50 Minuten) 100,55 Euro.


Berufsgenossenschaft / DGUV
Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie den Sachbearbeiter, dass Sie eine Psychotherapie bei mir in Anspruch nehmen möchten.

Heilfürsorge
Auch im Rahmen der Heilfürsorge ist die Behandlung in einer Privatpraxis grundsätzlich möglich. Sofern Sie über die Heilfürsorge krankenversichert sind, muss  in der Regel vor dem ersten Termin über den Truppenarzt eine Kostenübernahmeerklärung der Heilfürsorge eingeholt bzw. an mich geschickt werden.
 

Ausfallhonorar

Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, d. h. die Therapiestunde ist für Sie exklusiv reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Kostenträger nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht mindestens 24h vor dem vereinbarten Termin, ist privat ein Ausfallhonorar von 80 € zu entrichten. 

Aurora Busse - Diplom-Psychologin - Psychologische Psychotherapeutin - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Pforzheimer Str. 1, 71263 Weil der Stadt - Telefon 07033 6945 440

bottom of page